
Sachkundenachweis Niedersachsen

Seit dem 01.07.2013 sind alle Neuhundehalter hier in Niedersachsen verpflichtet, einen Nachweis über die Sachkunde zum Halten von Hunden zu erbringen.
Hierzu müssen die Hundehalter eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
Als zertifizierte Hundetrainerin und -verhaltensberaterin durch die Tierärztekammern Niedersachsen und Schleswig-Holstein bin ich berechtigt, die theoretische und praktische Prüfung abzunehmen und die Bescheinigungen auszustellen.
Selbstverständlich ist das Ablegen der Prüfung bei mir auch möglich, wenn Du bisher kein Kunde von
Meerchenhunde / 50dogs bist.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung muss VOR der Anschaffung eines Hundes erfolgen.
Abgefragt werden die Themenbereiche (kurze Übersicht):
Sozialverhalten
Ausdrucksverhalten / Kommunikation
Aggressionsverhalten
Haltung und Pflege
Rassenkenntnisse
Ernährung
Fortpflanzung
Hund & Recht
Lerntheorie / Erziehung.
Ablegen kannst Du die Prüfung in meinen Räumen oder bei Dir zu Hause.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung muss innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden
Diese Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden.
Sie findet in zwei Teilen statt und darf angeleint durchgeführt werden:
1. Teil: Ablenkungsarme Umgebung
Abgefragt werden das Handling am Hund (z.b. Pfote untersuchen), Leinenführigkeit, Ausführen des Kommandos "Sitz", "Platz" oder "Steh", Kommen auf Zuruf, Begegnungen mit Spaziergängern, anderen Hunden und Joggern o.ä.
2. Teil: Öffentlicher, belebter Raum
Überprüft wird das Gehen an einer stärker befahrenen Straße, das Überqueren einer befahrenen Straße, Begegnungen mit Radfahrern, Kinderwagen, Menschengruppen
Im Internet finden sich einige Beispiele zu den Fragen bzw. Aufgaben.
Solltest Du Dir unsicher sein, kontaktiere mich gerne für eine Prüfungsvorbereitung in einem oder beiden Bereichen.